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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11   

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https://dejure.org/2012,133
LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11 (https://dejure.org/2012,133)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11 (https://dejure.org/2012,133)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 10 Ta 1993/11 (https://dejure.org/2012,133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 2 ArbGG, § 2a ArbGG § 78 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Anspruchs von Betriebsratsmitgliedern auf Rückgängigmachung von Lohneinbehalt wegen evtl. nicht erforderlicher Schulungsteilnahme erfolgt im Urteilsverfahren; Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Rückgängigmachung von Lohneinbehalt wegen potenziell ...

  • hensche.de

    Betriebsratsmitglied, Betriebsrat: Schulung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2; ArbGG § 2a; BetrVG § 78
    Anforderungen an das Verfahren bei Geltendmachung von Gegenstandsloserklärung von Abmahnungen und Rückgängigmachen von Lohneinbehalt wegen Teilnahme an einer Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen wegen unberechtigter Betriebsratsschulung sind im Urteilsverfahren zu klären

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG, Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/94; BAG, Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89; BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91).

    Für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung werden individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt (BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91).

    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91; BAG, Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92).

    Da ein Betriebsratsmitglied, abgesehen von der Arbeitsbefreiung wegen der Durchführung von Betriebsratsaufgaben, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für eine Ungleichbehandlung der Abmahnungsbefugnis keine Veranlassung (BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91; BAG, Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitnehmer berechtigt, die Rücknahme einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers zu verlangen, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder ihrer Form und ihrem Inhalt nach geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93).

    An einer solchen Abmahnung ist der Arbeitgeber nicht schon deswegen gehindert, weil der gerügte Pflichtverstoß des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Betriebsratsmitglied steht (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97; Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94).

    Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Ob solche Anträge eines Betriebsrates zulässig sind (dagegen LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11), war im derzeitigen Verfahrensstadium, in dem es allein um die zutreffende Verfahrensart geht, noch nicht zu entscheiden.

    Daran ändert die von den Beschwerdeführern in ihrer Argumentation hergestellte Verknüpfung zu § 78 BetrVG nichts, wie die hier erkennende Kammer im Anschluss an die zutreffende Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 festgestellt hat.

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Da ein Betriebsratsmitglied, abgesehen von der Arbeitsbefreiung wegen der Durchführung von Betriebsratsaufgaben, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für eine Ungleichbehandlung der Abmahnungsbefugnis keine Veranlassung (BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91; BAG, Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91; BAG, Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Insoweit ist lediglich die Durchführung eines Ausschlussverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG möglich (BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92).
  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 348/89

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG, Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/94; BAG, Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89; BAG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97; Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
    Dies gilt insbesondere für Konstellationen, in denen beispielsweise kein genereller Streit über die Arbeitsfreistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 1999 - 7 AZR 716/97), sondern Gegenstand der Anträge die Ausübung eines individualrechtlichen Rügerechts des Arbeitgebers ist.
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09

    Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung

  • LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 TaBV 89/13

    Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen dabei gerade nicht das Recht, auch individualrechtliche Ansprüche von Arbeitnehmern gerichtlich klären zu lassen (BAG, Beschluss vom 16.10.1982, 6 ABR 37/82; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2012, 10 Ta 1993/11; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2011, 13 TaBV 4/10).

    Auch eine solche Feststellung würde den Betriebsrat nicht berechtigen, für einzelne Arbeitnehmer Zahlungsansprüche geltend zu machen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 02.01.2012 a.a.O., bei juris Rn. 25, 26).

  • LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13

    Behinderung; Beisitzer; Betriebsrat; Einigungsstelle; Kündigung;

    Wird ein vom Betriebsrat benannter Beisitzer bei der Ausübung dieser Tätigkeit durch den Arbeitgeber unzulässig gestört oder behindert, sind damit zugleich auch die Rechte des Betriebsrats betroffen (vgl. bzgl. Abmahnungen Hess. LAG vom 4.2.2013, 16 TaBv 261/12, ArbR Aktuell 13, 246; LAG Berlin-Brandenburg vom 02.01.12, 10 Ta 1993/11, LAGE § 2 ArbGG Nr. 53).
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